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Das Buch erscheint in der Reihe Journalistische Praxis

Ethik und Moral

Ehrenkodexe für Öffentlichkeitsarbeiter und Journalisten

Von Max Koeppel

Dienst für die Öffentlichkeit, Wahrhaftigkeit, Loyalität – für die Mitglieder der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) gelten national und international verschiedene Kodexe. Diese sollen PR-Fachleuten als moralische und ethische Handlungsempfehlung dienen. Doch auch für Journalisten gelten Ehrenverpflichtungen.

1991 erließ die Deutsche Public Relations Gesellschaft Die Sieben Selbstverpflichtungen als Ehrenkodex. Diese dienen PR-Fachleuten als moralische und ethische Handlungsempfehlungen. Neben ihnen gelten auf internationaler Eben der Code d’Athènes und der Code de Lisbonne.

Transparenz und Offenheit

Sie alle stehen in einer langen Tradition von Fachkodexen. Einer der wichtigsten Grundsätze, der in allen eine zentrale Rolle spielt, ist die Transparenz der Pressearbeit. So schrieb Ivy Lee bereits 1906 in der Declaration of Principles: „This is not a secret press bureau. All our work is done in the open.“ Und der erste Leitsatz der Selbstverpflichtung der DRPG lautet: „Mit meiner Arbeit diene ich der Öffentlichkeit. Ich bin mir bewusst, dass ich nichts unternehmen darf, was die Öffentlichkeit zu irrigen Schlüssen und falschem Verhalten veranlasst. Ich habe wahrhaftig zu sein.“

Pressekodex

Den Sieben Selbstverpflichtungen entspricht der Pressekodex des Deutschen Presserats, den Journalisten in der Regel automatisch mit ihrem Arbeitsvertrag mit unterzeichnen. Dort werden unter 16 Ziffern die Leitsätze ethischer journalistischer Arbeit festgelegt. Nicht nur um die Dialogpartner zu verstehen, ist es für Pressearbeiter wichtig, den Pressekodex zu kennen. Das gilt besonders für die Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion.

In Einzelfällen kann eine Person, wie ein Pressesprecher einer Tageszeitung, beiden Kodexen verpflichtet sein.

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