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Das Buch erscheint in der Reihe Journalistische Praxis

Beliebt ist es ja auch, fremde Fotos auf die eigene Seite zu stellen –

Auch Bilder sind regelmäßig vom Urhebergesetz geschützt. Aber es gibt auch Ausnahmen, etwa die sogenannten Creative Commons -Lizenzen. Hier haben die Urheber ihre Werke ausdrücklich zur Verwendung freigegeben. Achten Sie aber darauf, für welche Zwecke Sie die Bilder verwenden dürfen, zum Beispiel nur redaktionell oder auch kommerziell? Viele solcher Bilder finden Sie etwa auf „Flickr“. Übrigens gibt es Creative Commons-Lizenzen nicht nur für Bilder, sondern zum Beispiel auch für Texte und – eher selten – für Musik. Sollten die Werke aber weder freigegeben noch durch Zeitablauf gemeinfrei geworden sein – das ist nach Ablauf von siebzig Jahren nach Tod des Urhebers der Fall –, sollten Sie den Urheber ausfindig machen und um Erlaubnis bitten.

Und wie ist es mit den äußerst populären YouTube Videos? Kann man die verwenden?

Susanne ReinemannJein. Das heißt, rechtmäßig bei YouTube hoch geladene Videos können Sie durchaus einbinden. Zwar sind natürlich auch Videos regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Unterschied zu anderen fremden Inhalten ist aber, dass YouTube eigens eine Funktion zum Einbetten auf der eigenen Website anbietet und man davon ausgehen kann, dass die Nutzer, die ihre Videos bei YouTube hoch laden, damit einverstanden sind, dass man diese Funktion auch nutzt. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Betreiber einer Website mit dem Einbetten eines Videos quasi auf YouTube verlinkt. Derjenige, der auf Ihre Seite kommt und das eingebundene Video anklickt, wird also zu YouTube weitergeleitet. Als Website-Betreiber vereinfachen Sie also nur den Zugang zu dem Video. Vorsicht ist aber angebracht bei Videos, bei denen man erkennen kann, dass sie rechtswidrig sind. Die dürfen Sie natürlich nicht einbinden.

Wer eine Webseite betreibt, möchte auch gerne wissen, wie viele Besucher die Seite hat. Dafür gibt’s Programme wie etwa Google Analytics. Doch davon sollte man besser die Finger lassen, oder?

Die obersten Datenschützer in Deutschland sehen Google Analytics sehr kritisch. Denn wenn ein Besucher eine Website anklickt, die Google Analytics verwendet, werden bestimmte Informationen, unter anderem dessen IP-Adresse, übermittelt und können nicht nur vom Betreiber der Website, sondern auch von Google verarbeitet werden. Und die Maßnahmen, die Google bislang ergriffen hat, um den deutschen Datenschutz zu wahren, etwa Teile der IP-Adressen zu anonymisieren, reichen den Aufsichtsbehörden Presseberichten zufolge noch nicht aus. Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes ist von der Verwendung von Google Analytics daher eher abzuraten. Ähnlich ist es mit dem Facebook-Like-Button.

Unterm Strich lässt sich also an die Adresse aller Webseiten-Betreiber grob sagen: Hände weg von fremden Inhalten! Was aber blüht eigentlich denen, die sich nicht dran halten? Stehen die mit einem Bein schon im Gefängnis?

Zumeist bekommen Sie erst einmal eine Abmahnung. Das kann dann schon mal durchaus ein paar hundert Euro kosten. Auf eine Abmahnung sollten Sie in jedem Fall schnell reagieren und sich am besten an einen Anwalt wenden. Aber ins Gefängnis kommt man so schnell nicht.

 

Links zum Thema Medien- und Presserecht:Thomas Schwenke von der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin hat auf UPLOAD – Magazin für digitales Publizieren eine umfangreiche und gut verständliche Zusammenfassung über alle wichtigen Aspekte des Presserechts für Journalisten und Blogger veröffentlicht..Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellt in seiner Infothek einige Informationen zum Thema Medienrechtbereit.Ebenfalls einen guten Einstieg ins Thema Internetrecht bekommen interessierte Nutzer auch von der Rechtsanwältin Margit Leitgeb auf ihrer Homepage.Informationen zu Rechtsfragen im Netz sehr verständlich aufbereitet haben die Autoren von klicksafe.de – Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz.Thomas Hoeren, Dozent zum Thema Internetrecht an der Uni Münster bietet ein durchaus als umfangreich und tiefer gehendes Skript (vom April 2011) zum Download an.

 

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