Beliebt ist es ja auch, fremde Fotos auf die eigene Seite zu stellen –
Auch Bilder sind regelmäßig vom Urhebergesetz geschützt. Aber es gibt auch Ausnahmen, etwa die sogenannten Creative Commons -Lizenzen. Hier haben die Urheber ihre Werke ausdrücklich zur Verwendung freigegeben. Achten Sie aber darauf, für welche Zwecke Sie die Bilder verwenden dürfen, zum Beispiel nur redaktionell oder auch kommerziell? Viele solcher Bilder finden Sie etwa auf „Flickr“. Übrigens gibt es Creative Commons-Lizenzen nicht nur für Bilder, sondern zum Beispiel auch für Texte und – eher selten – für Musik. Sollten die Werke aber weder freigegeben noch durch Zeitablauf gemeinfrei geworden sein – das ist nach Ablauf von siebzig Jahren nach Tod des Urhebers der Fall –, sollten Sie den Urheber ausfindig machen und um Erlaubnis bitten.
Und wie ist es mit den äußerst populären YouTube Videos? Kann man die verwenden?
Jein. Das heißt, rechtmäßig bei YouTube hoch geladene Videos können Sie durchaus einbinden. Zwar sind natürlich auch Videos regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Unterschied zu anderen fremden Inhalten ist aber, dass YouTube eigens eine Funktion zum Einbetten auf der eigenen Website anbietet und man davon ausgehen kann, dass die Nutzer, die ihre Videos bei YouTube hoch laden, damit einverstanden sind, dass man diese Funktion auch nutzt. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Betreiber einer Website mit dem Einbetten eines Videos quasi auf YouTube verlinkt. Derjenige, der auf Ihre Seite kommt und das eingebundene Video anklickt, wird also zu YouTube weitergeleitet. Als Website-Betreiber vereinfachen Sie also nur den Zugang zu dem Video. Vorsicht ist aber angebracht bei Videos, bei denen man erkennen kann, dass sie rechtswidrig sind. Die dürfen Sie natürlich nicht einbinden.
Wer eine Webseite betreibt, möchte auch gerne wissen, wie viele Besucher die Seite hat. Dafür gibt’s Programme wie etwa Google Analytics. Doch davon sollte man besser die Finger lassen, oder?
Die obersten Datenschützer in Deutschland sehen Google Analytics sehr kritisch. Denn wenn ein Besucher eine Website anklickt, die Google Analytics verwendet, werden bestimmte Informationen, unter anderem dessen IP-Adresse, übermittelt und können nicht nur vom Betreiber der Website, sondern auch von Google verarbeitet werden. Und die Maßnahmen, die Google bislang ergriffen hat, um den deutschen Datenschutz zu wahren, etwa Teile der IP-Adressen zu anonymisieren, reichen den Aufsichtsbehörden Presseberichten zufolge noch nicht aus. Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes ist von der Verwendung von Google Analytics daher eher abzuraten. Ähnlich ist es mit dem Facebook-Like-Button.
Unterm Strich lässt sich also an die Adresse aller Webseiten-Betreiber grob sagen: Hände weg von fremden Inhalten! Was aber blüht eigentlich denen, die sich nicht dran halten? Stehen die mit einem Bein schon im Gefängnis?
Zumeist bekommen Sie erst einmal eine Abmahnung. Das kann dann schon mal durchaus ein paar hundert Euro kosten. Auf eine Abmahnung sollten Sie in jedem Fall schnell reagieren und sich am besten an einen Anwalt wenden. Aber ins Gefängnis kommt man so schnell nicht.
Links zum Thema Medien- und Presserecht:Thomas Schwenke von der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin hat auf UPLOAD – Magazin für digitales Publizieren eine umfangreiche und gut verständliche Zusammenfassung über alle wichtigen Aspekte des Presserechts für Journalisten und Blogger veröffentlicht..Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellt in seiner Infothek einige Informationen zum Thema Medienrechtbereit.Ebenfalls einen guten Einstieg ins Thema Internetrecht bekommen interessierte Nutzer auch von der Rechtsanwältin Margit Leitgeb auf ihrer Homepage.Informationen zu Rechtsfragen im Netz sehr verständlich aufbereitet haben die Autoren von klicksafe.de – Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz.Thomas Hoeren, Dozent zum Thema Internetrecht an der Uni Münster bietet ein durchaus als umfangreich und tiefer gehendes Skript (vom April 2011) zum Download an. |
Von Michael Stachera
Sie sind nie da, wenn man sie dringend braucht. Und wenn sich dann doch mal jemand ans Telefon bequemt, muss man ihm die Würmer aus der Nase ziehen. Vorurteile wie diese gegen Pressesprecher halten sich hartnäckig. Was aber ist dran? Arbeiten viele Pressestellen tatsächlich so schlecht oder sind sie doch weit besser als ihr Ruf? Wir haben nachgefragt bei denen, die es wissen müssten: fünf Journalisten aus München und Hannover. Mehr…
Die gute alte Pressemappe zum Durchblättern war gestern: In Zeiten des World Wide Web setzen immer mehr Pressestellen auf digitale Pressemappen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Texte und Bilder können von den Journalisten schnell herunter geladen, Inhalte multimedial präsentiert werden. Wie so eine digitale Pressemappe gestaltet sein kann, zeigen drei Beispiele aus der Arbeit der Journalisten-Akademie: Condrobs, Pro Familia und Bayerischer Dachshundclub.
Karl Theodor zu Guttenberg trat schließlich am 1. März 2011 von seinem Amt zurück. Ob dieser Schritt zu spät kam, will Gisela Goblirsch nicht beurteilen. Sie verweist dagegen auf den Fall der FDP-Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin und prangert das Verhalten der Öffentlichkeit an. „Hier wurde mit unterschiedlichem Maß gemessen.“ Guttenberg und seine Familie seien „vernichtet“ worden. Koch-Mehrin erging es da wesentlich besser. Wenngleich sie schneller von ihren Ämtern zurücktrat, sagt die PR-Expertin: „Die beiden Fälle kann man im Kern gut miteinander vergleichen.“
Für viele PR-Experten war die Reaktion Guttenbergs unverständlich. Sie sagten, er hätte die Folgen seiner Lügen absehen müssen. Nach deren Meinung wäre der Minister besser gefahren, wenn er sofort alles zugegeben hätte. Gisela Goblirsch sieht das differenziert. Sie sagt, dass in diesem Fall neben der persönlichen Ebene auch politische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte zu berücksichtigen gewesen seien. Dies ad hoc alleine zu entscheiden, war sicherlich extrem schwierig. Im Nachhinein zu urteilen, sei sehr viel leichter.
Ganz anders als Karl Theodor zu Guttenberg reagierte Margot Käßmann. Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde am 20. Februar von der Polizei erwischt, als sie unter Alkoholeinfluss eine rote Ampel überfuhr. Nachdem der Fall wenige Tage später bekannt wurde, gestand Käßmann ihren Fehler ein: „Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe.“
Der Rat der EKD sicherte Käßmann zwar vollen Rückhalt zu. Doch die damals 51-Jährige zog nur einen Tag nach Bekanntwerden der Alkoholfahrt Konsequenzen und trat von ihren kirchlichen Spitzenämtern zurück. Sie erklärte, dass die Fahrt unter Alkoholeinfluss ihre Führungsämter beschädigt habe und sie diese nun nicht mehr mit der notwendigen Autorität ausführen könne.
In den Tagen und Wochen danach wurde der Rücktritt Käßmanns in der Öffentlichkeit überwiegend positiv aufgenommen. Auch PR-Expertin Gisela Goblirsch sieht das so: „Sie hat in dieser Situation mit Abstand das Beste getan, was sie tun konnte.“ Goblirsch sagt, dass es in der Regel besser sei, sofort einen Schnitt zu machen. „Man kommt als Person dann ehrlicher aus der Situation heraus.“
Dies wird besonders durch den weiteren Werdegang Käßmanns deutlich. Auf dem Ökumenischen Kirchentag 2010 wurde sie begeistert empfangen. Seit Januar 2011 ist sie zudem Gastprofessorin an der Ruhr-Universität Bochum. Im Vergleich mit Karl Theodor zu Guttenberg steht sie heute besser da. Vergleichen will Goblirsch die Fälle aber nicht: „Käßmann hatte im Vergleich nicht so viel zu verlieren und saß nicht in diesen engen politischen Zwängen. Außerdem ist durch ihren Fehler kein System beschädigt worden. Sie hat die persönlichen Konsequenzen gezogen, damit hatte sie es viel leichter als Guttenberg.“
Von Timo Niemeier
Fast 30 Prozent der im Internet abgegebenen Bewertungen werden von Firmen und Organisationen selbst gemacht. Das schätzt zumindest das Empfehlungsportal Benchpark.com, auf dem Unternehmen andere Agenturen und Verbände bewerten. Die Tendenz ist steigend, denn oft gibt es auf den Bewertungsportalen im Netz keine systematischen Kontrollen. Jeder kann seine Meinung posten – positiv wie negativ. Laut Benchpark.com würden sich besonders Kreativagenturen häufig selbst gut darstellen.
Mit einer solchen versteckten Selbstinszenierung ist die WeTab GmbH aufgeflogen. Der Tablet-Computer der Firma wurde im Vorfeld des Verkaufsstarts im September 2010 oft mit dem iPad von Apple verglichen. Er erhielt beim Online-Händler Amazon zum Start viele Bewertungen. Zwei der abgegeben Kommentare waren allerdings derart überschwänglich, dass einige Nutzer stutzig wurden. Sie forschten nach und fanden heraus, dass sich hinter den Amazon-Kunden Peter Glaser und Claudia Kaden der Geschäftsführer des Unternehmens, Helmut Hoffer von Ankershoffen, und dessen Frau Sandra versteckten.
Der Journalist und Blogger Richard Gutjahr machte die Sache schließlich mit einem Eintrag in seinem Blog öffentlich. WeTab-Chef Helmut Hoffer von Ankershoffen gab daraufhin zu, die Bewertungen bei Amazon selbst geschrieben zu haben und trat zurück. Er erklärte zwar, es sei ein Fehler gewesen, die Einträge unter einem falschen Namen vorzunehmen. Inhaltlich stehe er aber voll hinter dem, was er geschrieben habe. Für das Unternehmen wurde die Aktion zu einem riesigen PR-Debakel.
Noch heute wird das Unternehmen immer wieder mit den gefälschten Amazon-Bewertungen in Verbindung gebracht. Warum dennoch viele Firmen versuchen, mit dieser Methode neue Kunden zu locken, weiß Dirk Maass, Geschäftsführer des Portals Benchpark.com: „Seit bekannt ist, dass positive Bewertungen die Trefferposition auf Google verbessern, erreicht dieses Problem neue Dimensionen“, erklärte der Experte in einer Pressemitteilung. Ob wirklich 30 Prozent der Bewertungen im Internet gefälscht sind, ist nicht zu sagen. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch viel höher.
Die PR-Fachleute aus Unternehmen tun gut daran, auch im Internet ehrliche Pressearbeit zu betreiben, denn die vermeintliche Anonymität ist trügerisch: Überschwänglich positive Kommentare zu eigenen Produkten fliegen meist auf, denn jeder Nutzer hinterlässt auch in der digitalen Welt seine Spuren. Wird ein solcher Fall der Selbstbeweihräucherung bekannt, rückt dieser das ganze Unternehmen in ein schlechtes Licht – und zwar besonders bei den Personen, die man eigentlich erreichen wollte: den Endverbrauchern.
1. Wenn Sie Interviews geben oder sich für ein Porträt zur Verfügung stellen, können Sie verlangen, diese Texte vor Veröffentlichung gegenzulesen. Korrigieren Sie hier aber nur sachliche Fehler (Zahlen, Namen, Funktionen). Die Freigabe muss unverzüglich erfolgen. Schreiben Sie den Text nicht um!
2. Wenn Sie Journalisten Auskünfte geben, sagen Sie klar, ob Sie oder Ihre Einrichtung als Quelle genannt werden dürfen oder es sich nur um Hintergrundinformationen handelt, bei denen Sie als Quelle nicht in den Medien erscheinen wollen. Journalisten halten sich daran.
3. Wenn es Probleme mit einer Veröffentlichung gibt, drohen Sie nicht mit dem Anwalt. Suchen Sie das Gespräch und eine für beide Seiten ergiebige Lösung: Einen neuen Beitrag, eine Richtigstellung, einen Leserbrief.
4. Die Zusammenarbeit mit Journalisten sollte von Vertrauen geprägt sein. Lügen Sie Journalisten nicht an, auch nicht Ihren Chefs oder Kollegen zuliebe.
5. Wenn Sie in einem Zusammenhang keine Auskunft geben können, seien Sie fair. Sagen Sie, warum Sie jetzt nichts sagen und wann der Journalist mit den Informationen rechnen kann. Und liefern Sie pünktlich das Versprochene.
6. Denken Sie auch beim lockeren Gespräch im Café daran, dass Ihr Gesprächspartner Journalist ist. Was Sie ihm sagen, wird relativ leicht den Weg in die Öffentlichkeit finden.
Von Timo Niemeier
Eine Lawine hat die „Süddeutsche Zeitung“ am 16. Februar 2011 losgetreten. Das Blatt berichtete über Unregelmäßigkeiten in der Dissertation von Karl-Theodor zu Guttenberg. Der damalige Verteidigungsminister soll getäuscht und etliche Plagiate verwendet haben. Guttenberg stritt damals alles ab und bezeichnete die Vorwürfe als „abstrus“. Die zuständige Universität in Bayreuth kündigte an, dass sie den Fall untersuchen werde.
Daraufhin griffen immer mehr Medien das Thema auf. Im Internet formierte sich die Gruppierung „Guttenplag-Wiki“, die koordiniert in der Doktorarbeit nach weiteren Plagiaten suchte. Guttenberg räumte inzwischen Fehler ein und gab bekannt, dass er seinen Doktortitel bis zum Abschluss der Untersuchungen niederlegen wolle. Das Guttenplag-Wiki teilte mit, dass 70 Prozent der untersuchten Seiten mögliche Plagiate enthalten.
Guttenberg erklärte daraufhin, dass er dauerhaft auf seinen Doktortitel verzichten wolle. Ein Rücktritt kam für ihn nicht in Frage. Für Gisela Goblirsch, PR-Fachfrau mit der Spezialisierung auf Krisen-PR, ist die Situation schwer einzuschätzen: „Ich kenne die internen Abläufe nicht. Aber ein Politiker in der Stellung ist extremen Verflechtungen ausgesetzt. Die ganze Sache ging nicht nur ihn etwas an. Auch die Partei und die Bundesregierung waren davon betroffen.“ Wenige Tage später erkannte die Uni Bayreuth ihm den Doktortitel ab, im Bundestag wurde der Minister während einer Fragerunde von der Opposition als „Hochstapler“ beschimpft.
Nach und nach stellten sich auch immer mehr Unionspolitiker gegen Guttenberg. 20.000 Doktoranden protestierten außerdem in einem Offenen Brief an Angela Merkel.
Von Sonja Mertes, Björn Müller & Stefan Hedtke
Von Max Koeppel
1991 erließ die Deutsche Public Relations Gesellschaft Die Sieben Selbstverpflichtungen als Ehrenkodex. Diese dienen PR-Fachleuten als moralische und ethische Handlungsempfehlungen. Neben ihnen gelten auf internationaler Eben der Code d’Athènes und der Code de Lisbonne.
Sie alle stehen in einer langen Tradition von Fachkodexen. Einer der wichtigsten Grundsätze, der in allen eine zentrale Rolle spielt, ist die Transparenz der Pressearbeit. So schrieb Ivy Lee bereits 1906 in der Declaration of Principles: „This is not a secret press bureau. All our work is done in the open.“ Und der erste Leitsatz der Selbstverpflichtung der DRPG lautet: „Mit meiner Arbeit diene ich der Öffentlichkeit. Ich bin mir bewusst, dass ich nichts unternehmen darf, was die Öffentlichkeit zu irrigen Schlüssen und falschem Verhalten veranlasst. Ich habe wahrhaftig zu sein.“
Den Sieben Selbstverpflichtungen entspricht der Pressekodex des Deutschen Presserats, den Journalisten in der Regel automatisch mit ihrem Arbeitsvertrag mit unterzeichnen. Dort werden unter 16 Ziffern die Leitsätze ethischer journalistischer Arbeit festgelegt. Nicht nur um die Dialogpartner zu verstehen, ist es für Pressearbeiter wichtig, den Pressekodex zu kennen. Das gilt besonders für die Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion.
In Einzelfällen kann eine Person, wie ein Pressesprecher einer Tageszeitung, beiden Kodexen verpflichtet sein.
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